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Die Betriebsvereinbarung » Freie Verhandlungen
Dossier: BetriebsvereinbarungFreie VerhandlungenBetriebsräten zu erzählen, wie sie in freien Verhandlungen zu einem Ergebnis kommen, hieße doch wohl Eulen nach Athen tragen. Oder doch nicht? In Bezug auf die Betriebsvereinbarung ist jedenfalls wichtig, sich immer darüber klar zu sein, ob die Verhandlungen über ein Thema geführt werden, das der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt, oder ob nicht. Freie Verhandlungen heißt nämlich keineswegs "freiwillige Mitbestimmung", sondern nur "Verhandlungen außerhalb der Entscheidungssituation in der Einigungsstelle". Selbst in der Einigungsstelle gibt es noch freie Verhandlungen, die häufig dort noch zum Ergebnis führen. Wichtig ist die Unterscheidung, damit der Betriebsrat weiß, in welchen Fragen er stark ist und das Entgegenkommen des Arbeitgebers daher weniger Wert hat und an welchen Stellen er auf eher schwachen Beinen steht und Tauschgeschäfte anstreben sollte.
Außerdem wird die Unterscheidung noch einmal bei der Abfassung der Betriebsvereinbarung wichtig:
Unabhängig von diesen Fragen muss der Betriebsrat noch entscheiden, ob er mit einem fertigen Entwurf in die Verhandlungen geht oder nur mit Eckpunkten, die seine Interessen widerspiegeln. Der Entwurf hat den Nachteil, dass er das Handwerk mit der Politik vermischt, also gleichzeitig die Fragen nach den Zielen und der Umsetzung aufwirft. Das führt in Verhandlungen schnell dazu, statt der Inhalte die Formalien zu diskutieren – vor allem dann, wenn eine offene Auseinandersetzung über die Ziele Differenzen aufzeigen würde, die man für unüberbrückbar hält.
Deshalb der Tipp: Versuchen Sie es das nächste Mal mit einem Eckpunktepapier, damit der Arbeitgeber weiß, wo Sie hin wollen. Wenn Sie es schaffen, sich darüber zu verständigen, ist der Rest ein Kinderspiel. Schaffen Sie es nicht, geht es häufig in die Einigungsstelle.
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