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Workshop: Wie schreibe ich eine Betriebsvereinbarung?
Dossier: BetriebsvereinbarungWorkshop: Die Last mit der SpracheEine immer wieder gern geführte Klage ist die gegen die Verwendung von Sprache in Gesetzen. Entweder sind sie so geschrieben, dass auch Menschen mit juristischen Sachverstand nur nach vielfachem Lesen und unter Zuhilfenahme von Sekundärliteratur ein ungefähres Verständnis von der Bedeutung einer Vorschrift entwickeln können oder aber sie sind so unpräzise, dass sich jeder seinen eigenen Reim machen kann. Ein Beispiel aus dem Alltag von Betriebsräten hierfür ist die häufig im BetrVG vorkommende Verpflichtung des Arbeitgebers zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung oder das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wer nach filigran gesponnen Sätzen in Normen sucht, die sich jeglichem gedanklichen Zugriff entziehen, nehme das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" zur Hand und am Besten eine Woche Urlaub. Hier hat der Gesetzgeber im orgiastischen Überschwang die deutsche Sprache zu ihrem bisherigen Höhepunkt geführt.
Das Ergebnis sieht dann so aus:
Das könnte man auch so formulieren:
So macht es natürlich keiner, der Arbeitgeber nicht, weil er den ganzen Tag um das Wohl seiner Beschäftigten besorgt und nur nebenberuflich an Profiten interessiert ist, der Betriebsrat nicht, weil der den KollegInnen sonst sagen müsste, dass er sich nicht durchsetzen konnte. Vielleicht will er sich das auch selber gar nicht eingestehen. Ein kritischer Blick auf die Formulierung hätte es ihm verraten. Die Entscheidung, weiter zu verhandeln oder zu unterschreiben und offen zu sagen, wie die Karten gemischt sind, könnte dann vielleicht auf einer klareren Grundlage getroffen werden.
Der Workshop "Wie schreibe ich eine Betriebsvereinbarung?" Themen:
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