|
Kanzlei
Team
Kontakt Beraten
Schulen
Vertreten
Urteile Themen
Dossier Home

|
Urteile
Betriebsübergang - Zusammentreffen mit Betriebsänderung
- Der Übergang eines Betriebes durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber ist für sich allein keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG. Für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gilt die Sonderregelung des § 613a BGB.
- Erschöpft sich der rechtsgeschäftliche Betriebsübergang jedoch nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel, sondern ist er mit Maßnahmen verbunden, die als solche einen der Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach den §§ 111 , 112 BetrVG zu wahren.
BAG vom 04.12.1979 - 1 AZR 843/76
Gesamt-Urteil als pdf [PDF ca. 100 KB]
« zurück zur Übersicht
|