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Urteile
Personalabbau – Erstreckung über längeren Zeitraum
- Eine sozialplanpflichtige Betriebsänderung liegt vor, wenn der Unternehmer wegen anhaltenden Auftragsmangels wiederholt Personalreduzierungen vornimmt, die - ohne die in § 17 KSchG festgelegte zeitliche Beschränkung - insgesamt das nunmehr in § 112 a BetrVG normierte Ausmaß erreichen.
- Für die Bewertung des stufenweisen Personalabbaus als einheitliche Personalabbaumaßnahme ist entscheidend, ob sie auf ein und demselben Planungssachverhalt beruht.
LAG Düsseldorf vom 14.5.1986- 6 TaBV 18/86
Gesamt-Urteil als pdf [PDF ca. 100 KB]
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