Urteile
Informationsrechte – Kein Anspruch auf die Herstellung von Unterlagen
- Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG an Arbeitsplätzen mit Lärmbelästigung vom Arbeitgeber nicht die Installierung von Messgeräten verlangen, um auf diese Weise Unterlagen über die tatsächliche Lärmbelästigung der Arbeitnehmer zu erhalten.
- Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber lediglich die Überlassung vorhandener oder jederzeit erstellbarer Unterlagen verlangen.
BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83
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