|
Kanzlei
Team
Kontakt Beraten
Schulen
Vertreten
Urteile Themen
Dossier Home

|
Urteile
Betriebsanlage – erhebliche Bedeutung
Betriebsanlage – grundlegende Änderung
- Die Verbindung zweier maschineller Komplexe, die bisher getrennt waren und unabhängig voneinander arbeiten konnten, zu einer In-Line-Produktionsanlage mit zusammengefassten und umfassend aufeinander abgestimmten Arbeitsgängen kann eine grundlegende Änderung von Betriebsanlagen i. S. des § 111 S. 1 Nr. 4 BetrVG 1972 darstellen, auch wenn die an jedem der beiden maschinellen Komplexe vorgenommenen Änderungen für sich noch nicht jeweils zu einer wesentlichen technischen Andersartigkeit geführt haben sollten.
- Für das Merkmal "grundlegend" bei der Änderung von Betriebsanlagen i. S. das § I11 S. 2 Nr. 4 BetrVG 1972 spielt die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer keine Rolle.
LAG Frankfurt vom 27.10.1987 - 4 TaBV 283186
Gesamt-Urteil als pdf [PDF ca. 100 KB]
« zurück zur Übersicht
|