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UrteileSozialplan – Erzwingbarkeit bei NeugründungenEin neu gegründetes Unternehmen ist in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung auch dann von der Sozialplanpflicht für eine Betriebsänderung befreit, wenn diese Betriebsänderung in einem Betrieb erfolgt, den das Unternehmen übernommen hat und der selbst schon länger als vier Jahre besteht.
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