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UrteileEigenkündigung – Unzulässiger Ausschluss aus dem SozialplanDer Ausschluss der Arbeitnehmer von den Leistungen eines Sozialplans, die das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, nachdem ihnen der Arbeitgeber mitgeteilt hatte, für sie bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, kann gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verstoßen und damit rechtsunwirksam sein.
BAG vom 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
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