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UrteileInteressenausgleich – Pflicht des Arbeitgebers zur Anrufung der EinigungsstelleSachverständiger – Durchsetzung mittels einstweiliger Verfügung Die Zustimmung zur Beauftragung eines Sachverständigen kann vom Betriebsrat mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden. (kein offizieller Leitsatz)
LAG Hamm vom 15.3.1994 -13 TaBV 16/94
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