![]() ![]() |
|
Wir |
|
|
Kanzlei
Team
Kontakt
|
UrteileEinigungsstelle – Pauschale Abfindungen für alleDie Einigungsstelle überschreitet die Grenzen des ihr durch § 112 Abs. 5 BetrVG vorgegebenen Ermessensrahmens, wenn sie für alle infolge einer Betriebsänderung entlassenen Arbeitnehmer ohne Unterschied Abfindungen festsetzt, deren Höhe sich allein nach dem Monatseinkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemisst.
BAG vom 14.09.1994 - 10 ABR 7/94
|