![]() ![]() |
|
Wir |
|
|
Kanzlei
Team
Kontakt
|
UrteileAbfindung – Ausschluss bei Arbeitsplatzvermittlung durch den ArbeitgeberEin Sozialplan kann vorsehen, dass Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, wenn sie durch "Vermittlung" des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Dabei kann der Sozialplan unter "Vermittlung" jeden Beitrag des Arbeitgebers verstehen, der das neue Arbeitsverhältnis erst möglich machte.
BAG vom 19.06.1996 - 10 AZR 23/96
|