![]() ![]() |
|
Wir |
|
|
Kanzlei
Team
Kontakt
|
UrteileAbfindung – Kinderzuschlag nach SteuerkarteDie Betriebspartner sind aus Gründen der praktikablen Durchführung einer Sozialplanregelung befugt, die Zahlung eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder davon abhängig zu machen, daß diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gegenüber Arbeitnehmern aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft verstößt eine solche Regelung auch nicht gegen Art.48 EWG-Vertrag, da auch diese Arbeitnehmer die im Heimatstaat lebenden Kinder nach § 32 Abs. 1 und 6 Satz 4 EStG i. d. F. des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen können.
BAG vom 12.03.1997 - 10 AZR 648/960
|