|
Kanzlei
Team
Kontakt Beraten
Schulen
Vertreten
Urteile Themen
Dossier Home

|
Urteile
Abwicklungsvertrag – Sperre beim Arbeitslosengeld
- Der Arbeitnehmer löst das Beschäftigungsverhältnis, wenn er nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitgebers mit diesem innerhalb der Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Vereinbarung über die Hinnahme der Kündigung (Abwicklungsvertrag) trifft.
- Der Arbeitnehmer kann sich für den Abschluss des Abwicklungsvertrags auf einen wichtigen Grund grundsätzlich nur berufen, wenn die Arbeitgeberkündigung objektiv rechtmäßig war.
- Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung ist die Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zu unterstellen.
BSG vom 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R
Gesamt-Urteil als pdf [PDF ca. 100 KB]
« zurück zur Übersicht
|