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UrteileBetriebsgröße – Keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern und Altersteilzeitern Altersteilzeit – Arbeitnehmer in der Freistellungsphase zählen nicht mehr zum Betrieb Leiharbeitnehmer – Keine Berücksichtigung bei der Feststellung der BetriebsgrößeLeiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs i.S.v. § 9 BetrVG. Sie sind deshalb bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
BAG vom 16.4.2003 - 7 ABR 53/02
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